Schulische Integrationshilfe nach SGB VIII, §35a


Ziel dieser ambulanten Hilfe ist es, dem betroffenen Kind die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern, indem ihm geholfen wird, die schulischen Anforderungen soweit zu bewältigen, dass perspektivisch ein alleiniger Schulbesuch sichergestellt ist. Zum Schulbesuch gehört die kontinuierliche Anwesenheit, ohne sich selbst oder andere im Lernen zu behindern.

Die Maßnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche und deren Eltern.

Bei dem Kind liegt eine Diagnose gem. ICD 10 vor, die durch einen Kinder- und Jugendpsychiater festgestellt und genauer beschrieben ist. Das therapeutische Konzept sollte aus dem Befundbericht hervorgehen. Insbesondere berücksichtigt werden Entwicklungsstörungen (F80-F89), Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-F98), Affektive Störungen (F30-F39).

Die Einrichtung unterscheidet zwischen Beeinträchtigungen die

  • mitgebracht sind, wie z.B. Autismus, ADHS
  • erworben wurden durch belastende Umstände, z.B. posttraumatische Belastungsstörungen
  • entstanden sind durch längefristig bestehende Mangelsituationen im Bereich Erziehung, Versorgung

Ansprechpartner

  • Frau Sylke Anderseck Angebotsleitung Brackmannstraße 8 27432 Bremervörde

    Tel.: 04761 9842-23
    Fax: 04761 984219
    sylke.anderseck@cjd.de